Prof. Dr. Debora Weber-Wulff | Examination Board issues |
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This page provides some information on questions that students might have for me as chair of the IMI examination board.
B35 GI Einführung in die Gesundheitsinformatik |
B44 GI Medizinische Bildverarbeitung |
B45 GI Informationssysteme im Gesundheitswesen |
B54 WT Entwicklung sozialer Anwendungen |
B55 GI Ausgewählte Kapitel der Gesundheitsinformatik |
HCI Human-Computer Interaction
IS Information Systems
ITS IT Security - IT Security
MIP Medical Image Processing
NFC Near-Field-Communication
AT Advanced Topics - Participatory Design
§ 6 IMI-B-PO (Amtl. Mitteilung 14/2008, corrected in 45/2010) states:§ 6 IMI-B-PO (Amtl. Mitteilungen 28/12) states:
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von 120 Leistungspunkten aus dem 1. – 4. Studienplansemester. Ein Kandidat oder eine Kandidatin kann auch zugelassen werden, wenn er oder sie ein Modul im Gesamtumfang von bis zu 6 Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat und der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Module im 6. Studienplansemester möglich und zu erwarten ist.
[…]
(5) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit umfasst maximal1016 Wochen. Die Bachelorarbeit ist zum Ende der10. 16. Woche des 6. Studienplansemesters in dreifacher Ausfertigung abzugeben.
(3) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer Module im Umfang von mindestens 150 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen hat. Ein Kandidat oder eine Kandidatin kann auch zugelassen werden, wenn:That means, that even if you are not admitted until late (because of grade problems or not having a topic or whatever): the clock is ticking anyway. Everyone hands in the 16th week.
- er oder sie Module im Gesamtumfang von bis zu zehn Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat und
- der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Module im Semester, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wird, möglich und zu erwarten ist und
- Art und Umfang der noch fehlenden Module die Anfertigung der Bachelorarbeit fachlich
und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.
[…]
(6) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit umfasst maximal 16 Wochen. Die Bachelorarbeit ist zum Ende der 16. Woche des 6. Studienplansemesters in dreifacher Ausfertigung abzugeben.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit ist der Nachweis von 60 Leistungspunkten aus dem 1. und 2. Studienplansemester. Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt, wenn Module im Umfang von mindestens 84 Leistungspunkten erfolgreich nachgewiesen wurden.
(3) Der zeitliche Bearbeitungsaufwand der Masterarbeit entspricht 25 Leistungspunkten. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit umfasst maximal 20 Wochen. Die Masterarbeit ist zum Ende der 20. Woche des 4. Studienplansemesters in dreifacher Ausfertigung abzugeben.
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